Oh, du weiße Freude! Wer kennt es nicht?! Die Luft klirrend kalt, Neuschnee, der unter den Schuhsohlen knirscht, die Ski auf den Schultern, das Board frisch gewachst … und los geht’s zu den Freeride-Tagen deiner Sektion! Aber Moment mal … was darf denn nun ein*e Tourenführer*in oder ein*e Jugendleiter*in im Winter mit einer motivierten, tiefschneehungrigen Gruppe und was nicht?! Darf man einfach so ins Gelände fahren und Spuren ziehen? Braucht es eine*n Bergführer*in dazu? Was muss man als Gruppenleiter*in noch beachten?

 

Fallbeispiel FREERIDE

Eine Sektion möchte gerne Freeride-Tage für Kinder und Jugendliche anbieten. Veranstalter ist also die Sektion. Ziel dabei ist es, für alpine Gefahren im freien Gelände zu sensibilisieren.

 

Fragen & Antworten FREERIDE

 

1. Können die Freeride-Tage von Tourenführer*innen der Sektion oder auch anderen Sektionsmitarbeiter*innen unentgeltlich durchgeführt werden?

Eine Jugendleiter*in / Tourenführer*in darf ALLES. ALLES, was er/sie KANN!

Nicht erlaubt ist ihm/ihr die Übernahme von Aufgaben, die seine/ihre Fähigkeiten übersteigen. Als Tourenführer*in bzw. Jugendleiter*in muss er/sie seiner/ihrer Aufgabe gewachsen sein und über die sportmotorischen, sicherheitstechnischen und sozialen Kompetenzen verfügen, die er/sie in der Funktion als Führer*in oder Ausbildner*in benötigt.

Das bedeutet, dass er/sie in der jeweiligen Bergsportdisziplin erfahren und mit den aktuellen Sicherheitsstandards vertraut sein muss und auch im Notfall Hilfe leisten kann.

Sein/ihr Wissen und seine/ihre Fähigkeiten müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Wer eine verantwortliche Rolle ohne die der jeweiligen Aufgabe entsprechend angemessenen Fähigkeiten übernimmt, begeht in der Sprache der Juristen eine „Einlassungsfahrlässigkeit“.

Tourenführer*innen dürfen ihre Tätigkeit auch nicht erwerbsmäßig ausüben, da dies in Österreich den autorisierten Berg- und Skiführer*innen, den autorisierten Bergwanderführer*innen und – in einigen Bundesländern – den autorisierten Sportkletterlehrer*innen vorbehalten ist. So heißt es in den Bergsportführergesetzen der Bundesländer:

In- und ausländische alpine Vereine dürfen Bergsportführertätigkeiten ausüben, wenn a) diese Tätigkeiten ausschließlich für Mitglieder und ausschließlich durch Mitglieder des betreffenden Vereines ausgeübt werden und b) weder den Mitgliedern, die diese Tätigkeiten ausüben, noch dem betreffenden Verein ein den Aufwand übersteigendes Entgelt zukommt.“

Kurzum: Spesenersatz JA (Spesenersatz ist kein Widerspruch zur Ehrenamtlichkeit), Honorar NEIN.

In unserem Fallbeispiel FREERIDE bedeutet das konkret:

Wenn du als Tourenführer*in / Jugendleiter*in Freeride-Tage veranstaltest, bist du den Anforderungen, die dich erwarten, sowohl physisch als auch psychisch auf jeden Fall gewachsen. Du hast dich über die aktuellen Schneeverhältnisse, den Lawinenlagebericht (Gefahrenstufe, Lawinenproblem, Gefahrenstellen), das Wetter sowie die Länge und Schwierigkeit der Abfahrten etc. informiert und planst auf dieser Basis deine Freeride-Tage. Als Tourenführer*in / Jugendleiter*in musst du selbstverständlich LVS, Schaufel und Sonde dabeihaben und weißt diese im Notfall auch zu bedienen.

Zudem hast du ein Handy mit vollem Akku, eine App zur Orientierung sowie einen Biwaksack und ein Erste-Hilfe-Paket mit dabei. Als gewissenhafte*r / Tourenführer*in machst du natürlich am Beginn der Tour ein Briefing für die Teilnehmenden – wie die Schnee- und Wetterverhältnisse sind und was sie am heutigen Tag erwartet.

Der LVS-Check am Start ist obligatorisch! Auf Tour hältst du dich an die anerkannten Regeln (entsprechend deiner Maßfigur des durchschnittlich agierenden Tourenführers/ Jugendleiterin), bist umsichtig und agierst nach bestem Wissen und Gewissen. Du nimmst Warnsignale und Bedenken der Teilnehmenden ernst und bei Zweifel hast du kein Problem umzukehren oder eine andere Variante zu wählen.

2. Dürfen an den Freeride-Tagen auch Nicht-Mitglieder teilnehmen?

Auch Nicht-Mitglieder dürfen an den Freeride-Tagen teilnehmen. Bezüglich des Versicherungsschutzes musst du folgendes beachten:

Dein Versicherungsschutz als Jugendleiter*in bzw. Tourenführer*in bezüglich Haftpflicht- und Reiseschutzversicherung sowie Bergekosten etc. besteht unabhängig davon, ob deine Teilnehmer*innen Mitglieder oder Nicht-Mitglieder sind.

Für Nicht-Mitglieder besteht jedoch kein Versicherungsschutz durch den Alpenverein. Bei Nicht-Mitgliedern müssten die Hubschrauberkosten im Falle eines Unfalls selbst oder von einer privaten Versicherung gedeckt werden. TIPP: Genau für diese „Schnupperveranstaltungen“ bzw. Noch-Nicht-Mitglieder wurde 2016 eine „tageweise Unfall- und Haftpflichtversicherung für Nicht-Mitglieder“ eingeführt (für max. sieben Tage/Jahr).

3. Muss ich als Jugendleiter*in / Tourenführer*in eine formale Qualifikation besitzen?

NEIN. Es gibt in Österreich weder Gesetze noch Verordnungen, die für das ehrenamtliche Führen, Begleiten oder Ausbilden in alpinen Vereinen bestimmte Ausbildungs-Qualifikationen definieren oder vorschreiben.

Das Gericht wertet auch nicht den formalen Ausbildungsstand, sondern bewertet das konkrete Verhalten. Die 2012 im Alpenverein eingeführte Vorgabe, dass mit der Funktion „Tourenführer*in“ eine Qualifikation (Übungsleiter*in, Instruktor*in etc.) verbunden sein muss, ist ein vereinsinterner Qualitätsstandard ohne rechtliche Bindung.

ABER: Immer gilt der Rechtsgrundsatz, dass ich zur Sorgfalt verpflichtet bin! Ich darf nur für etwas die Verantwortung übernehmen, für das ich über die notwendigen Kompetenzen verfüge. Ob diese durch Erfahrung, Selbststudium, im Freundeskreis oder durch eine spezifische Ausbildung erworben wurden, ist aus juristischer Sicht sekundär.

Du hast noch mehr rechtliche Fragen zu deiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Jugendleiterin oder Tourenführer? Hier kannst du dich informieren:

 

Geballtes Lawinenwissen: Hier geht’s zu den SicherAmBerg-Skitouren-Videos https://www.youtube.com/watch?v=U-uFwNwaY2I&list=PLVvDUrPM_IwUJlvDHJRfoThSydfLZWbk9

Zu den risk’n’fun FREERIDE-Ausbildungskursen geht’s hier: www.risk-fun.com

 

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Simone Hütter ist Mitarbeiterin in der Abteilung Jugend des Österreichischen Alpenvereins und für die Medien der Alpenvereinsjugend verantwortlich.

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Gerhard Mössmer ist Berg- und Skiführer, Mitarbeiter in der Abteilung Bergsport und zuständig für Lehrschriften und Lehrteam.

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